AGB

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen dem Hotel Sonnenklahr und mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen vom Hotel Sonnenklahr (Gastaufnahmevertrag).

 

  1. Reservierungen

Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Gast vom Hotel Sonnenklahr eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen dem Hotel Sonnenklahr und dem Gast zustande.

 

Angebote vom Hotel Sonnenklahr in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Das Hotel Sonnenklahr kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.

 

Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Das Hotel Sonnenklahr behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

 

  1. Stornofristen

Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn der Gast die Anzahlung in Höhe von 30% der Übernachtungsdienstleistung mittels Überweisung, in dem vorgegebenen Zeitraum, getätigt hat. Nach dieser Anzahlung ist eine kostenfreie Stornierung bis sechs Wochen vor Anreise möglich. Danach ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen und das Hotel Sonnenklahr behält sich vor, die Anzahlung in Höhe von 30% als Stornogebühr zu verrechnen.
Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
Kinder bzw. Jugendliche ab 16 Jahren sind bei uns herzlich Willkommen.

 

  1. Übernachtungspreise und sonstige Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils vom Hotel Sonnenklahr ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

 

Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Hotel Sonnenklahr vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Der Preis der gesamt gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens vier Wochen vor Anreise, im Voraus zu bezahlen. Nach Absprache oder kurzfristigen Buchungen, besteht die Möglichkeit, auch vor Ort mit den gültigen Zahlungsmitteln den Betrag zu begleichen.

 

Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

 

Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card und Überweisungen.

 

  1. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Hotel einem Late-Check-out zu, ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 15.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Ein vertraglicher An­spruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.

 

  1. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zim­merkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Hotel Sonnenklahr ist nicht zulässig. Das Hotel Sonnenklahr ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Bu­chung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

 

  1. Haftung vom Hotel Sonnenklahr

Das Hotel Sonnenklahr haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel Sonnenklahr für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel Sonnenklahr beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung vom Hotel Sonnenklahr steht die seiner gesetzlichen Ver­treter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

 

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Hotel Sonnenklahr auftreten, wird das Hotel Sonnenklahr bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, dem Hotel Sonnenklahr rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Sonnenklahr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache, ins Hotel Sonnenklahr, Anzeige macht. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500 in das Hotel einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel Sonnenklahr.

 

Wird dem Gast ein Stellplatz am Hotel, ohne Entgelt, zur Ver­fügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungs­pflicht seitens dem Hotel Sonnenklahr besteht nicht. Das Hotel Sonnenklahr haftet für alle Schäden im Rahmen der in dieser Ziffer 8 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Hotel Sonnenklahr haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

 

Alle Ansprüche gegen das Hotel Sonnenklahr verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstigen Ansprüchen aus der, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch das Hotel Sonnnenklahr.

 

  1. Beendigung des Gastaufnahmevertrages

Das Hotel Sonnenklahr ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere vom Hotel Sonnenklahr, nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii)oder das Hotel Sonnenklahr begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotel Sonnenklahr in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel Sonnenklahr zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitvermittlung (siehe Ziffer 7).

 

  1. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffent­lichen Bereiches (Frühstücksraum) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Spei­sen untersagt.

 

  1. Nichtrauchen im Hotel

Das Hotel Sonnenklahr, ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, so­wohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel Sonnenklahr das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 100,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel Sonnenklahr einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

 

  1. Haustiere

Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung vom Hotel Sonnenklahr. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel Sonnenklahr dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 8,00 -12,00 pro Nacht an (je nach Größe). Ausnahmen sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

 

  1. Gruppenbuchungen/Kontingentverträge/Eventzeiten

Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Zimmern und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.

 

Für Buchungen während den Saisonzeiten auf der Insel, gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

 

  1. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:

https://www.hotel-sonnenklahr.de/datenschutzerklaerung/

 

  1. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

 

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Hotel Sonnenklahr | Thiessower Str. 27 | D-18586 Göhren | info@hotel-sonnenklahr.de

 

HINWEIS:

Kinder bzw. Jugendliche ab 16 Jahren sind bei uns herzlich Willkommen.

Leider ist es uns aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich, Kinder bis 16 Jahre zu beherbergen.

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